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"Informationen zum Thema MPU
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Die MPU wirft im ersten Moment viele Fragen auf, die beantwortet werden müssen. Die meisten Fragen drehen sich dabei um den Ablauf der Untersuchung und hierbei insbesondere um das Gespräch mit dem Verkehrspsychologen. Eine Frage kann man ganz klar beantworten: Der beauftragte psychologische Gutachter handelt unabhängig von der Fahrerlaubnisbehörde und urteilt objektiv. Natürlich ist auch ein Gutachter nur ein Mensch, sodass Sie auf unterschiedlichste Charaktere treffen werden. Aber eines haben sie gemeinsam, keiner von ihnen hat es zum Ziel, Ihnen eine negative Begutachtung auszustellen. Schwieriger zu beantworten ist da schon die Frage, was genau vom Psychologen gefragt wird.
Da die MPU zum Ziel hat, zu beurteilen, ob Sie die nötige Eignung zum Führen eines Kraftfahrzeuges haben, werden sich die Fragen natürlich um den Grund des Entzuges der Fahrerlaubnis drehen. Bei jemandem, der wegen Alkohol- oder Drogenkonsums auffällig wurde, wird zum Beispiel regelmäßig gefragt, wieso er gerade an dem Tag des Geschehens Alkohol bzw. Drogen konsumiert hatte. Auch die Frage nach dem bereits erfolgten Sinneswandel ist üblich, also die Frage danach, warum der Betroffene ausgerechnet ab dem Zeitpunkt des Führerscheinentzuges keinen Alkohol mehr trinkt bzw. keine Drogen mehr nimmt. Der Gutachter versucht herauszufinden, ob bei Wiedererteilung der Fahrerlaubnis tatsächlich keine Gefahr für den Straßenverkehr mehr besteht.
Die MPU verursacht natürlich auch Kosten, die der Betroffene selbst tragen muss. Die anerkannten Gutachterstellen bieten meist im Vorfeld kostenlose Informationsabende an. Hier geht es allerdings nur um die Darstellung des Ablaufes. Weitergehende Beratungen, vielleicht auch eine Therapiemaßnahme, können zusätzliche Kosten zur Folge haben. Die Untersuchung mit dem Gutachten kostet je nach Grund der Untersuchung zwischen 400 und 800 Euro. Man muss für sich überlegen, inwieweit weitergehende Beratungen in 4-Augen-Gesprächen erforderlich sind. Manch einer hat die Einsicht, sich anders verhalten zu müssen, ohne weitere Hilfe, andere benötigen die Unterstützung von Psychologen.
Es besteht für Sie übrigens keine Verpflichtung, eine MPU durchführen zu lassen. Wird sie allerdings als Voraussetzung gesehen, um die Fahrerlaubnis zu behalten bzw. zurückzuerlangen, droht Ihnen der Entzug bzw. werden Sie die Fahrerlaubnis nicht zurückbekommen, wenn Sie keine MPU vornehmen. Wenn Sie ein negatives Gutachten erhalten haben, ist es empfehlenswert, den Antrag bei der Fahrerlaubnisbehörde zurückzuziehen und ihn erneut zu stellen, wenn Sie Aussicht auf eine positive Begutachtung haben. Das negative Gutachten muss unter Umständen aber dem Gutachter bei einer neuen Untersuchung vorgelegt werden. Wichtig für den zeitlichen Rahmen ist vielleicht auch noch zu wissen, dass man nach zwei Jahren ohne Fahrerlaubnis eine komplette Fahrprüfung mit theoretischem und praktischem Teil absolvieren muss.
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